Stand: 01. Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Optimum Fahrzeugtechnik GmbH, Bremer Str. 54, 28816 Stuhr (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
3. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsbeschreibung
1. Aufträge werden durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Werkstattauftrags oder durch Ausführung der Dienstleistung verbindlich.
2. Der Auftragnehmer führt Reparatur-, Wartungs- und Tuningarbeiten an Kraftfahrzeugen aus. Spezifische Leistungssteigerungen (Softwareoptimierung, Chiptuning) werden stets als individuelle Dienstleistung nach Kundenwunsch erbracht.
3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn das Fahrzeug in einem sicherheitskritischen Zustand ist oder die gewünschte Modifikation technisch nicht verantwortbar ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die im Auftragsschein angegebenen Preise sind Festpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2. Bei Arbeiten, deren Umfang vorab nicht genau bestimmt werden kann, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und Materialkosten.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung und bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig (Barzahlung oder EC/Kreditkarte). Eine Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich nur gegen vollständige Bezahlung.
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. (bei Unternehmern 9% über dem Basiszinssatz) berechnet. Für Verbraucher beträgt der Verzugszins 5% p.a. über dem Basiszinssatz.
§ 4 Fertigstellung, Abnahme und Lieferbedingungen
1. Die vereinbarte Fertigstellungsfrist beginnt mit der vollständigen Klärung des Auftrags. Sie verschiebt sich bei unvorhersehbaren Problemen (z.B. Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen) um eine angemessene Frist. Der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung abzuholen. Bei Verzug können Standgebühren erhoben werden.
3. Die Abnahme erfolgt durch Übergabe des Fahrzeugs. Offensichtliche Mängel sind sofort bei Übergabe anzuzeigen.
§ 5 Besonderheiten bei Tuning und Softwareoptimierung
1. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bauliche oder softwareseitige Veränderungen an Fahrzeugen (Tuning) zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) führen können. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist dann ohne entsprechende TÜV-Eintragung untersagt.
2. Für die Erlangung von Gutachten oder Eintragungen in die Fahrzeugpapiere ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Abnahme durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
3. Durch eine Leistungssteigerung kann sich der Verschleiß des Motors und des Antriebsstrangs erhöhen. Der Auftragnehmer haftet nicht für derartige verschleißbedingte Folgeschäden.
§ 6 Erweitertes Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu (§ 647 BGB).
2. Eingebaute Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Gewährleistung und Sachmängelhaftung
1. Für Sachmängel bei Werkverträgen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei neuen Teilen beträgt die Gewährleistung 2 Jahre für Verbraucher, bei gebrauchten Teilen 1 Jahr.
2. Für Unternehmer ist die Gewährleistung grundsätzlich auf 1 Jahr beschränkt.
3. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung oder Missachtung von Betriebsvorschriften durch den Auftraggeber.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände (z.B. Wertsachen), die der Auftraggeber im Fahrzeug zurücklässt.
§ 9 Datenschutz und Cookies
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurde, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.