ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Optimum Fahrzeugtechnik GmbH

1. ANWENDUNGBEREICH Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer (Optimum Fahrzeugtechnik GmbH) und dem Käufer (Vertragspartner) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen und sind somit Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsschluss Der Verkäufer wird dem Käufer nach dessen Mitteilung der für die durchzuführende Kennfeldoptimierung wesentlichen Informationen ein Angebot übermitteln. Der Käufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen. Verstreicht die Annahmefrist, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3. Leistungsumfang Vertragsgegenstand ist eine Kennfeld-/Softwareoptimierung oder eine andere elektronische Maßnahme für Kraftfahrzeuge sowie die Abstimmung mit dem Motor des jeweiligen Fahrzeugs. Die Lieferung erfolgt ohne Zusicherung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Käufer beschriebenen Fahrzeug.

4. Preise, Zahlungsbedingungen Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhaltet die gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort bei Fahrzeugübergabe fällig.

5. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Für Ersatz und/oder Ausbesserung leistet der Verkäufer in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert oder bearbeitet wird oder der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grobes Verschulden beschränkt. Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.

6. Haftung für Folgeschäden Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung der Tuningsoftware zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führen. Der Käufer ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und eventuell auch andere Bauteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug frühen kann. Insbesondere können sich bei dauerhaftes abrufen der Leistung, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Außerdem ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Der Verkäufer übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kennfeldoptimierung zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug zur Abnahme bei einer anerkannten Prüfstelle vorzuführen. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Es könnrn keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung gelten gemacht werden. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich machen. Der Käufer ist selbst verpflichtet, die Leistungssteigerung bei seinem Versicherer zu melden.

7. Datenschutz Die Daten des Käufers werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetzte (BGSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von dem Verkäufer gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Der Käufer hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. Der Verkäufer verpflichtet sich, personenbezogene Daten einschließlich Hausadresse und e-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter zu geben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner des Verkäufers, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Bremen. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Bremen